Privatgutachten und Gerichtsgutachten im Vergleich

Ein sorgfältiges und fachlich anspruchsvolles Privatgutachten ist der erste Schritt zum Erfolg vor dem Gang zum Gericht.

Ein Gerichtsgutachten ist einem Privatgutachten nicht per se überlegen. Das hängt vom Einzelfall ab.
Wesentliche Aspekte des Unterschiedes sind u.a. :

Das Privatgutachten steht in einem persönlicheren Verhältnis zum Auftraggeber - das Gerichtsgutachten lässt dafür keinen Raum.

Der Auftraggeber eines Privatgutachtens kann immer noch auf eine außergerichtliche Lösung hoffen, sofern die Fronten durch einen Streit noch nicht zu sehr verhärtet sind, was beim Gerichtsgutachten leider öfters der Fall ist.

Das Gerichtsgutachten hat sehr klare Regeln im Umgang mit der Gegenseite. Diese gilt es zwar auch im Privatgutachten zu beherzigen, zwingend notwendig ist es aber nicht.

Der größte Unterschied aber sind die Rechtswirkungen. Beim Privatgutachten hängen sie davon ab, in welchem Maße die Gegenseite das Gutachten akzeptiert. Ein Richter muß sich natürlich nicht der Auffassung eines Privatgutachtens anschließen, wird ihm aber im allgemeinen folgen, wenn es fachlich überzeugend und es einwandfrei erstellt worden ist.

Privatgutachten können also durchaus zum "Erfolg" führen, gute Vorarbeit und korrekte Einbeziehung der Gegenseite vorausgesetzt, und: Wenn das Privatgutachten durch Rechtsfachleute zur Lösung eines Streits geschickt umgesetzt wird.

Bei Gerichtsgutachten ist der Weg zur Lösung im allgemeinen langwieriger, umständlicher und mit höheren Kosten verbunden - von eventuellen Instanzenwegen ganz abgesehen!

Vielleicht sei hier noch abschließend erwähnt, dass im Vergleich zwischen Privatgutachen und Gerichtsgutachten kein Unterschied in der Form des Gutachtens, in seiner Gliederung und im Inhalt besteht: Im Kern liegen beide doch nahe beieinander.

(Dieser Vergleich ist sinngemäß entlehnt aus: "Der Sachverständige des Handwerks. Ein Handbuch für die Praxis" von Reinhold Haas (Hrsg.) und Andreas Frost (Autor), Gentner Verlag, Stuttgart, 2009, 6. Auflage)


Sachkundeprüfung

Eine besondere Form des Privatgutachtens ist das Sachverständigengutachten im Rahmen einer Sachkundeprüfung.
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